Simone C. Braun · Anwaltskanzlei
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Magazin 1. AUGUST 2025 · ZIVILRECHT

BGH-Urteil: Netflix-Preiserhöhungen unwirksam

Tablet mit Streaming-Oberfläche neben Paragraphenzeichen

Netflix hat in den vergangenen Jahren wiederholt seine Abo-Preise erhöht. Viele Kunden haben die neuen Preise einfach akzeptiert – oftmals, weil ihnen das System kaum eine Wahl ließ. Doch nun haben sowohl das Landgericht Köln als auch der Bundesgerichtshof (BGH) für Klarheit gesorgt: Die Preiserhöhungen von Netflix waren rechtswidrig. Millionen Kunden können zu viel gezahlte Beiträge zurückfordern.

Der Fall: Netflix erhöhte die Preise über Pop-up

Netflix informierte seine Kunden über sogenannte Pop-up-Fenster, dass sich der Preis ihres Abos erhöht. Meist war ein „Zustimmen“-Button eingeblendet. Wer nicht zustimmte, konnte den Dienst nicht mehr wie gewohnt nutzen oder musste kündigen. Die Erhöhungen betrafen verschiedene Abo-Stufen in den Jahren 2017, 2019 sowie 2021 – so stieg das Premium-Abo von 11,99€ bis auf 17,99€.

Das Urteil: Warum die Preiserhöhungen unwirksam sind

1. Keine echte Zustimmung

Das Landgericht Köln (Urteil vom 15.05.2025, Az. 6 S 114/23) stellte klar: Ein bloßer Klick auf einen Button oder das Ignorieren eines Pop-Ups reicht als Zustimmung zu einer Preiserhöhung nicht aus. Es gab kein Angebot und keine echte Wahlmöglichkeit für die Kunden. Ein Änderungsvertrag kam dadurch nicht zustande. Denn: die Zustimmung zu höheren Preisen muss immer freiwillig und bewusst erfolgen.

2. Unwirksame AGB-Klauseln

Netflix berief sich auf AGB, die einseitige Preiserhöhungen erlauben sollten. Das Gericht erklärte: Diese Klauseln sind nach § 307 BGB unwirksam, weil sie nur Preiserhöhungen ermöglichen, aber keine Senkungen bei gesunkenen Kosten vorsehen. Eine solche Klausel ist einseitig und benachteiligt Kunden unangemessen.

3. Keine Heilung durch Sonderkündigungsrecht

Auch ein eingeräumtes Sonderkündigungsrecht macht eine so einseitige Preisklausel nicht wirksam. Das betonten sowohl das LG Köln als auch der BGH in aktuellen Beschlüssen. Kunden dürfen darauf vertrauen, dass der Preis ihres Abos nicht einseitig und ohne echte Vertragsänderung steigt.

4. Rückerstattung für zu viel gezahlte Beiträge

Das LG Köln verurteilte Netflix, einem Kunden knapp 200€ an überhöhten Beträgen seit 2019 zurückzuzahlen. Ansprüche aus den Jahren 2017 und 2018 sind jedoch verjährt. Es gilt die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren ab Jahresende. Daher sollten Sie schnell handeln, wenn Sie Ihr Geld zurück haben möchten.

Was können Netflix-Kunden jetzt tun?

  • Rückforderung stellen: Wer zu viel bezahlt hat, kann sich an Netflix wenden und Erstattung verlangen.
  • Frist wahren: Die Verjährung beginnt mit Ende des Jahres, in dem die Preiserhöhung erfolgte. Für ältere Zahlungen kann die Rückforderung ausgeschlossen sein.
  • Rechtliche Beratung nutzen: Im Zweifelsfall beraten wir Sie gerne.

Fazit

Einseitige und undurchsichtige Preiserhöhungen sind unzulässig. Netflix-Kunden haben starke Rechte – und der aktuelle Erfolg vor Gericht sorgt für echte Bewegung im Streaming-Markt. Handeln Sie jetzt und holen Sie sich zu viel gezahltes Geld zurück!

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