Simone C. Braun · Anwaltskanzlei
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Simone C. Braun · Anwaltskanzlei
Arbeitsplatz von Rechtsanwältin Simone C. Braun in Reutlingen, im Hintergrund Fachliteratur zum Arbeitsrecht
FACHANWÄLTIN FÜR ARBEITSRECHT

Schnelle Hilfe bei Kündigung & Arbeitsvertrag.

Als Fachanwältin für Arbeitsrecht in Reutlingen bin ich seit 2010 Ihre Ansprechpartnerin für alle arbeitsrechtlichen Fragen. Durch regelmäßige Fortbildungen halte ich mein Wissen stets auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung.

Für Arbeitnehmer

Kündigungsschutz

Prüfung der Wirksamkeit, Kündigungsschutzklage innerhalb von 3 Wochen, Abwehr unberechtigter Kündigungen.

Abfindung

Verhandlung einer angemessenen Abfindung bei Kündigung oder Aufhebungsvertrag.

Arbeitszeugnis

Prüfung und Korrektur – keine unfairen Formulierungen für Ihre berufliche Zukunft.

Abmahnung

Wirksamkeit prüfen, Gegendarstellung formulieren, Entfernung aus der Personalakte.

Lohn & Gehalt

Durchsetzung offener Vergütungsansprüche, Überstunden, Bonus und Sonderzahlungen.

Aufhebungsvertrag

Sichere Gestaltung zur Vermeidung von Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld.

Mobbing

Unterlassungs- und Schmerzensgeldansprüche bei systematischen Anfeindungen am Arbeitsplatz.

Für Arbeitgeber

Arbeitsverträge

Rechtssichere Gestaltung und Prüfung von Arbeits- und Änderungsverträgen.

Kündigungen

Vorbereitung und Durchführung von ordentlichen und außerordentlichen Kündigungen.

Abmahnungen

Formell und inhaltlich wirksame Abmahnungen erstellen.

BEM

Betriebliches Eingliederungsmanagement korrekt durchführen und dokumentieren.

Aufhebungsverträge

Trennungsvereinbarungen verhandeln, die Rechtssicherheit für beide Seiten schaffen.

Mobbing im Betrieb

Fürsorgepflicht, Beschwerdestelle und arbeitsrechtliche Maßnahmen bei Mobbing-Vorwürfen.

Kostenfreie Erstberatung

Schildern Sie uns Ihren Fall. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen.

Häufige Fragen

Welche Fristen gelten bei einer Kündigung?

Sie müssen die Kündigungsschutzklage innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt der schriftlichen Kündigung beim Arbeitsgericht einreichen.

Habe ich immer Anspruch auf eine Abfindung?

Nein, einen gesetzlichen Anspruch gibt es nur in Ausnahmefällen (z. B. § 1a KSchG bei einer betriebsbedingten Kündigung mit Abfindungsangebot, oder über einen Sozialplan). In der Praxis wird eine Abfindung meist im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses verhandelt.

Wie lange dauert ein Kündigungsschutzprozess?

Das hängt vom Arbeitsgericht und der Komplexität des Falls ab. Der Gütetermin findet in der Regel innerhalb weniger Wochen statt; kommt es zu keiner Einigung, kann sich das Verfahren über mehrere Monate ziehen.

Darf ich einen Aufhebungsvertrag ablehnen?

Ja, ein Aufhebungsvertrag ist immer freiwillig. Vor der Unterschrift sollte er anwaltlich geprüft werden – unter anderem wegen möglicher Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld und der genauen Abwicklungsmodalitäten.

Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten?

In vielen Fällen ja, sofern Arbeitsrechtsschutz in Ihrem Vertrag enthalten ist. Wir klären die Kostenübernahme vorab direkt mit Ihrer Versicherung.

Rechtsanwältin Simone C. Braun im Gespräch

"Ich kämpfe für Ihr Recht."

RA SIMONE C. BRAUN, FACHANWÄLTIN FÜR ARBEITSRECHT