Schnelle Hilfe bei Kündigung & Arbeitsvertrag.
Als Fachanwältin für Arbeitsrecht in Reutlingen bin ich seit 2010 Ihre Ansprechpartnerin für alle arbeitsrechtlichen Fragen. Durch regelmäßige Fortbildungen halte ich mein Wissen stets auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung.
Für Arbeitnehmer
Kündigungsschutz
Prüfung der Wirksamkeit, Kündigungsschutzklage innerhalb von 3 Wochen, Abwehr unberechtigter Kündigungen.
Abfindung
Verhandlung einer angemessenen Abfindung bei Kündigung oder Aufhebungsvertrag.
Arbeitszeugnis
Prüfung und Korrektur – keine unfairen Formulierungen für Ihre berufliche Zukunft.
Abmahnung
Wirksamkeit prüfen, Gegendarstellung formulieren, Entfernung aus der Personalakte.
Lohn & Gehalt
Durchsetzung offener Vergütungsansprüche, Überstunden, Bonus und Sonderzahlungen.
Aufhebungsvertrag
Sichere Gestaltung zur Vermeidung von Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld.
Mobbing
Unterlassungs- und Schmerzensgeldansprüche bei systematischen Anfeindungen am Arbeitsplatz.
Für Arbeitgeber
Arbeitsverträge
Rechtssichere Gestaltung und Prüfung von Arbeits- und Änderungsverträgen.
Kündigungen
Vorbereitung und Durchführung von ordentlichen und außerordentlichen Kündigungen.
Abmahnungen
Formell und inhaltlich wirksame Abmahnungen erstellen.
BEM
Betriebliches Eingliederungsmanagement korrekt durchführen und dokumentieren.
Aufhebungsverträge
Trennungsvereinbarungen verhandeln, die Rechtssicherheit für beide Seiten schaffen.
Mobbing im Betrieb
Fürsorgepflicht, Beschwerdestelle und arbeitsrechtliche Maßnahmen bei Mobbing-Vorwürfen.
Kostenfreie Erstberatung
Schildern Sie uns Ihren Fall. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen.
Häufige Fragen
Welche Fristen gelten bei einer Kündigung?
Sie müssen die Kündigungsschutzklage innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt der schriftlichen Kündigung beim Arbeitsgericht einreichen.
Habe ich immer Anspruch auf eine Abfindung?
Nein, einen gesetzlichen Anspruch gibt es nur in Ausnahmefällen (z. B. § 1a KSchG bei einer betriebsbedingten Kündigung mit Abfindungsangebot, oder über einen Sozialplan). In der Praxis wird eine Abfindung meist im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses verhandelt.
Wie lange dauert ein Kündigungsschutzprozess?
Das hängt vom Arbeitsgericht und der Komplexität des Falls ab. Der Gütetermin findet in der Regel innerhalb weniger Wochen statt; kommt es zu keiner Einigung, kann sich das Verfahren über mehrere Monate ziehen.
Darf ich einen Aufhebungsvertrag ablehnen?
Ja, ein Aufhebungsvertrag ist immer freiwillig. Vor der Unterschrift sollte er anwaltlich geprüft werden – unter anderem wegen möglicher Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld und der genauen Abwicklungsmodalitäten.
Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten?
In vielen Fällen ja, sofern Arbeitsrechtsschutz in Ihrem Vertrag enthalten ist. Wir klären die Kostenübernahme vorab direkt mit Ihrer Versicherung.
"Ich kämpfe für Ihr Recht."
RA SIMONE C. BRAUN, FACHANWÄLTIN FÜR ARBEITSRECHT