Kompetente Beratung für Mieter und Vermieter.
Im Mietrecht stecken viele Fallstricke. Wir unterstützen Sie schnell und lösungsorientiert bei Mieterhöhung, Kündigung, Mängeln oder Kaution.
Was regelt das Mietrecht konkret?
Das Mietrecht regelt die Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern (§§ 535–580a BGB). Typische Themen sind Mieterhöhung, Kündigungsschutz (inkl. Eigenbedarf oder fristloser Kündigung), Mietminderung bei Mängeln, Räumungsklagen, Kaution und Schönheitsreparaturen.
Wichtig: Fristen sind oft entscheidend – etwa beim Widerspruch gegen eine Eigenbedarfskündigung, bei der Reaktion auf eine fristlose Kündigung oder bei der Mängelanzeige vor einer Mietminderung.
Rechtliche Schwerpunkte
Eigenbedarfskündigung
Rechtssichere Gestaltung und Abwehr von Kündigungen wegen Eigenbedarfs.
Mieterhöhung
Prüfung von Mietpreisbremse, Kappungsgrenzen und ortsüblichen Vergleichsmieten.
Mängelansprüche
Durchsetzung von Mietminderungen bei Schimmel, Lärm oder Sanierungen.
Räumungsklagen
Begleitung von Räumungsprozessen bei Zahlungsverzug oder Vertragsverletzungen.
Ihre Rechte als Mieter
Mieterhöhung
Prüfung von Form, Vergleichsmiete, Kappungsgrenze, Mietpreisbremse oder Widerspruch.
Kündigung
Wirksamkeit, Härtegründe (§ 574 BGB), Verteidigung gegen Kündigungen.
Mietminderung
Mängel dokumentieren, Mängelanzeige, sichere Minderungsquote berechnen.
Räumungsklagen
Zeitnah reagieren, Vergleichsverhandlungen führen, Räumungsfrist erreichen.
Kaution
Rückzahlung durchsetzen, unzulässige Abzüge abwehren.
Schönheitsreparaturen
Unwirksame Klauseln erkennen, überhöhte Forderungen reduzieren.
Rechtssicher handeln als Vermieter
Formfehler oder Fristversäumnisse kosten Zeit. Wir übernehmen die Kommunikation mit dem Mieter und vertreten Sie konsequent.
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01
Kündigungen
Wirksam gestalten, Fristen wahren, Eigenbedarf prüfen.
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02
Mietrückstände
Mahnung, Klage, Vollstreckung – schnell und rechtssicher.
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03
Räumung
Begleitung vom Urteil bis zur Schlüsselübergabe.
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04
Kaution & Schäden
Forderungen durchsetzen, Ansprüche absichern.
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05
Schönheitsreparaturen
Klauseln prüfen, Ersatz realistisch berechnen.
Durch die langjährige Tätigkeit von Rechtsanwalt Kress im Mietrecht profitieren Mandanten von fundierter Kenntnis der regionalen Gerichtspraxis – ein entscheidender Vorteil bei Verhandlungen und Prozessen vor den Amtsgerichten der Region.
Warum Kanzlei Braun?
Die Rechtsanwaltskanzlei Braun steht für fachliche Spezialisierung, Klarheit und persönliche Mandatsbetreuung. Inhaberin Rechtsanwältin Braun verantwortet den Kanzleiansatz mit Transparenz, frühzeitiger Kommunikation und realistischen Einschätzungen. Rechtsanwalt Kress bringt über zwei Jahrzehnte juristische Praxis und Verhandlungsgeschick ein.
Häufige Fragen zum Mietrecht
Muss ich nach einer Eigenbedarfskündigung sofort ausziehen?
Nein. Die Kündigung muss zunächst auf Wirksamkeit und mögliche Härtegründe (§ 574 BGB) geprüft werden, bevor gehandelt wird.
Darf ich bei Schimmel sofort die Miete mindern?
Ja, aber erst nach ordnungsgemäßer Mängelanzeige beim Vermieter (§ 536c BGB) – ohne Anzeige drohen eigene Ansprüche zu verfallen.
Was passiert, wenn ich zu viel Miete mindere?
Es droht Zahlungsverzug bis hin zur Kündigung. Die Minderungsquote sollte vorab rechtlich geprüft werden.
Wie schnell muss ich auf eine fristlose Kündigung reagieren?
Sofort – es gelten enge Fristen, unter anderem für eine mögliche Schonfristzahlung.
Schildern Sie uns Ihr Anliegen
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