Diese Nachricht schockierte viele Beschäftigte: Der Sportwagenhersteller Porsche ist dabei, seine Batterietochter Cellforce in Kirchentellinsfurt, gelegen zwischen Tübingen und Reutlingen, weitgehend stillzulegen. Rund 200 Arbeitsplätze sind akut bedroht. Medien berichteten, dass am Montag, den 25. August 2025, eine Mitarbeiterversammlung stattgefunden hat. Dort hat Porsche-Entwicklungsvorstand Michael Steiner die Belegschaft persönlich über die Pläne informiert. Einige Mitarbeiter haben mittlerweile Kündigungen erhalten.
Kündigungsschutz im Porsche-Konzern gilt hier nicht
Während die Porsche-Stammbelegschaft durch Beschäftigungsgarantien und Tarifverträge geschützt ist, gilt das für die Mitarbeiter von Cellforce nicht. Viele Beschäftigte bangen nun um ihre berufliche Zukunft.
Hintergrund: Warum Cellforce geschlossen werden soll
Die Cellforce Group war ursprünglich als Innovationsprojekt gestartet: Porsche wollte mit eigener Batteriezellfertigung für Hochleistungs-Elektrofahrzeuge unabhängiger werden. Doch geplante Werke, u. a. in Tübingen, scheiterten an Genehmigungen und rechtlichen Hürden. Zudem hat Porsche seine Strategie wieder stärker auf konventionelle Antriebe ausgerichtet.
Nun erfolgt die radikale Abwicklung der Cellforce Group: Nach Presseberichten sollen nur einzelne Forschungsbereiche in Kirchentellinsfurt erhalten bleiben. Für die Mehrheit der rund 280 Beschäftigten bedeutet dies voraussichtlich den Verlust des Arbeitsplatzes. Es wurde bereits eine Massenentlassung bei der Arbeitsagentur Reutlingen angezeigt – ein formaler Schritt nach § 17 Kündigungsschutzgesetz (KSchG).
Massenentlassung: Was bedeutet das rechtlich?
Die Anzeige bei der Arbeitsagentur nach § 17 KSchG zeigt an, dass binnen 30 Tagen eine große Zahl an Kündigungen ausgesprochen werden soll. Wichtig für Mitarbeiter: Solange Sie kein persönliches Kündigungsschreiben haben, sind Sie weiterhin vollwertig beschäftigt. Kündigungen dürfen erst nach einer Sperrfrist von meist 30 Tagen wirksam werden. Der Arbeitgeber kann Kündigungen zwar vorher aussprechen, diese werden aber rechtlich erst nach Ablauf der Frist wirksam.
Keine Beschäftigungsgarantie: Was bedeutet das für Cellforce-Mitarbeiter?
Während Porsche-Mitarbeiter in Stuttgart durch Beschäftigungsgarantien abgesichert sind, besteht für Cellforce-Kräfte diese Sicherheit nicht. Betriebsbedingte Kündigungen sind rechtlich zulässig – aber nur, wenn die Sozialauswahl (§ 1 KSchG) korrekt durchgeführt wird. Es darf nicht willkürlich gekündigt werden: Kriterien wie Betriebszugehörigkeit, Alter, Unterhaltspflichten oder Schwerbehinderung sind bei der Auswahl zwingend zu berücksichtigen. Fehler in der Sozialauswahl können ein starkes Argument für eine Kündigungsschutzklage sein.
Betriebsratsgründung, Sozialplan und Abfindungen
Am 6. August 2025 wurde bei Cellforce ein Wahlvorstand gebildet, damit in Kürze ein Betriebsrat gewählt werden kann. Mit Betriebsrat ist Porsche verpflichtet, über einen Interessenausgleich und Sozialplan zu verhandeln (§§ 111, 112 BetrVG). Ein Sozialplan kann Abfindungen, Transfergesellschaften, Weiterbildungen oder Outplacement-Beratungen enthalten. Ohne Betriebsrat müsste Porsche dies nur freiwillig anbieten.
Üblich ist eine Faustformel von 0,5 Bruttomonatsgehältern pro Beschäftigungsjahr als Basis für die Abfindungshöhe – oft kann aber mehr verhandelt werden, insbesondere mit Gewerkschaftsunterstützung.
Ihre Handlungsstrategie bei Kündigungen
- Kündigung prüfen lassen – Ist die Frist korrekt? Wurde die Massenentlassungsanzeige ordnungsgemäß durchgeführt?
- Frist zur Kündigungsschutzklage beachten – innerhalb von 3 Wochen beim Arbeitsgericht. Versäumen Sie diese Frist, wird die Kündigung wirksam, auch wenn sie fehlerhaft war.
- Abfindungsangebote nicht voreilig unterschreiben! Ein Aufhebungsvertrag kann Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld verursachen.
- Unverzüglich arbeitssuchend melden – spätestens 3 Tage nach Zugang der Kündigung (§ 38 SGB III).
- Rechtliche Beratung einholen – ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann prüfen, ob eine Klage Erfolg hat oder als Druckmittel für bessere Abfindungen dient.
Fazit: Jetzt aktiv werden – nicht abwarten
Die geplante Schließung der Cellforce Group ist für die Mitarbeiter ein schwerer Schlag. Dennoch gilt: Sie sind nicht rechtlos. Mit fundierter Information, kollektiver Stärke und rechtlichem Beistand können Sie die kommenden Verhandlungen beeinflussen und zumindest finanzielle Nachteile durch Abfindung oder Sozialplan abmildern.