Simone C. Braun · Anwaltskanzlei
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Arbeitsrecht ARBEITSRECHT

Abmahnung im Arbeitsverhältnis

Abmahnungsschreiben mit Kugelschreiber auf einem Schreibtisch

Eine Abmahnung ist eine förmliche Rüge des Arbeitgebers wegen eines Fehlverhaltens des Arbeitnehmers, verbunden mit der Aufforderung, dieses Verhalten künftig zu unterlassen, sowie der Androhung arbeitsrechtlicher Konsequenzen im Wiederholungsfall. Sie ist bei den meisten verhaltensbedingten Kündigungen eine notwendige Vorstufe – ohne vorherige einschlägige Abmahnung ist eine solche Kündigung häufig unwirksam. Rechtsgrundlage ist kein eigenes Gesetz, sondern die Rechtsprechung zum sogenannten Prognoseprinzip: Die Abmahnung soll dem Arbeitnehmer die Möglichkeit geben, sein Verhalten zu ändern, bevor eine Kündigung droht.

Für Arbeitnehmer

Prüfung der Wirksamkeit, Formulierung einer Gegendarstellung, Entfernung aus der Personalakte.

Muss ich eine unberechtigte Abmahnung hinnehmen?

Nein. Ist die Abmahnung unberechtigt oder unverhältnismäßig, können Sie eine Gegendarstellung verlangen oder auf Entfernung aus der Personalakte klagen.

Was macht eine Abmahnung unwirksam?

Eine Abmahnung muss das beanstandete Verhalten konkret benennen, das erwartete Verhalten klar beschreiben und unmissverständlich Konsequenzen androhen. Fehlt es an Bestimmtheit, ist sie zu pauschal formuliert oder betrifft sie einen Sachverhalt, der nicht zutrifft, kann sie unwirksam sein.

Für Arbeitgeber

Formell und inhaltlich wirksame Abmahnungen erstellen – Voraussetzung für eine spätere verhaltensbedingte Kündigung.

Warum die richtige Formulierung entscheidend ist

Eine handwerklich fehlerhafte Abmahnung entfaltet vor Gericht keine Wirkung als Vorstufe zur Kündigung – im schlimmsten Fall muss die Kündigung ohne diese Vorstufe erneut vorbereitet werden. Wir formulieren Abmahnungen so, dass sie rechtlich Bestand haben.

Wie gehen wir vor?

Für Arbeitnehmer prüfen wir zunächst, ob die Abmahnung formell und inhaltlich zutreffend ist, und formulieren bei Bedarf eine Gegendarstellung für die Personalakte oder bereiten eine Klage auf Entfernung vor. Für Arbeitgeber erstellen wir Abmahnungen, die im Streitfall vor dem Arbeitsgericht Bestand haben, und beraten zum weiteren Vorgehen, falls sich das Verhalten wiederholt.

Typische Anlässe für Abmahnungen

Häufige Gründe sind unentschuldigtes Fehlen, wiederholte Verspätungen, Schlechtleistung, Verstöße gegen betriebliche Anweisungen oder ein respektloser Umgangston gegenüber Kollegen und Vorgesetzten. Nicht jedes Fehlverhalten rechtfertigt automatisch eine Abmahnung – entscheidend ist, ob der Arbeitnehmer sein Verhalten steuern konnte und ob die Reaktion des Arbeitgebers verhältnismäßig ist. Bei besonders schwerwiegenden Pflichtverletzungen, etwa Diebstahl, kann ausnahmsweise auch ohne vorherige Abmahnung eine außerordentliche Kündigung in Betracht kommen.

Warum sich eine rechtliche Prüfung lohnt

Eine Abmahnung wirkt oft harmloser, als sie tatsächlich ist – sie legt den Grundstein für eine spätere Kündigung und bleibt zudem in der Personalakte, wo sie bei internen Beurteilungen oder Beförderungsentscheidungen eine Rolle spielen kann. Wer eine Abmahnung ungeprüft hinnimmt, verschenkt möglicherweise die Chance, sie noch vor einer Kündigung aus der Akte entfernen zu lassen. Umgekehrt sollten Arbeitgeber jede Abmahnung sorgfältig dokumentieren und formulieren, da handwerkliche Fehler im Streitfall die gesamte Beweiskette schwächen können. Wir prüfen beide Seiten mit Blick auf die konkreten Erfolgsaussichten.

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Häufig gestellte Fragen

Wie lange bleibt eine Abmahnung in der Personalakte?

Es gibt keine feste gesetzliche Frist. Nach Zeitablauf oder bei Unverhältnismäßigkeit kann ein Anspruch auf Entfernung bestehen.

Kann ich mich gegen eine Abmahnung wehren?

Ja, etwa durch eine Gegendarstellung oder gerichtlich durch eine Klage auf Entfernung aus der Personalakte.

Muss eine Abmahnung schriftlich erfolgen?

Nein, gesetzlich ist keine Form vorgeschrieben – aus Beweisgründen wird sie in der Praxis aber fast immer schriftlich ausgesprochen.

Wie viele Abmahnungen braucht es vor einer Kündigung?

Eine feste Zahl gibt es nicht. Entscheidend ist im Einzelfall, ob dem Arbeitnehmer nach einer einschlägigen Abmahnung ausreichend Gelegenheit gegeben wurde, sein Verhalten zu ändern.

Kann eine Abmahnung auch mündlich ausgesprochen werden?

Ja, rechtlich wirksam ist auch eine mündliche Abmahnung – im Streitfall ist sie für den Arbeitgeber aber deutlich schwerer zu beweisen.

Darf ich zu einem Abmahnungsgespräch eine Person meines Vertrauens mitnehmen?

Ein gesetzlicher Anspruch besteht nicht generell, in vielen Betrieben wird dies aber ermöglicht – fragen Sie im Zweifel vorab nach.

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