Simone C. Braun · Anwaltskanzlei
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Arbeitsrecht ARBEITSRECHT

Arbeitszeugnis

Arbeitszeugnis mit Füllfederhalter auf einem Schreibtisch

Jeder Arbeitnehmer hat bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Arbeitszeugnis (§ 109 Gewerbeordnung). Unterschieden wird zwischen dem einfachen Zeugnis, das nur Art und Dauer der Tätigkeit bescheinigt, und dem qualifizierten Zeugnis, das zusätzlich Leistung und Verhalten bewertet. Zeugnisse folgen einer eigenen Fachsprache: Formulierungen, die auf den ersten Blick positiv klingen, können nach den Grundsätzen der Zeugnissprache tatsächlich eine Abwertung bedeuten. Das Zeugnis muss wohlwollend, aber wahr sein – ein Spannungsfeld, das in der Praxis häufig zu Streit führt.

Für Arbeitnehmer

Prüfung auf sogenannte Zeugnis-Geheimcodes und unfaire Formulierungen, Durchsetzung von Korrekturen.

Woran erkennt man eine versteckte Abwertung?

Klassische Beispiele sind Formulierungen wie "er bemühte sich" anstelle einer tatsächlichen Leistungsaussage oder das Fehlen der üblichen Dankes- und Bedauernsformel am Ende. Auch scheinbar neutrale Reihenfolgen oder fehlende Eigenschaften können auf eine schlechtere Bewertung hindeuten.

Für Arbeitgeber

Rechtssichere, wahrheitsgemäße und wohlwollende Formulierung nach den Grundsätzen der Zeugnissprache.

Haftungsrisiko bei falschen Zeugnissen

Ein zu positives Zeugnis kann gegenüber einem späteren Arbeitgeber zu Schadensersatzansprüchen führen, ein zu negatives oder unwahres Zeugnis gegenüber dem ehemaligen Arbeitnehmer. Wir formulieren Zeugnisse, die rechtlich Bestand haben und die üblichen Branchenstandards abbilden.

Beispiele problematischer Formulierungen

Klassiker der verdeckten Kritik sind etwa "er zeigte für die Belange der Firma Verständnis" anstelle eines Hinweises auf echtes Engagement, "sie war stets bemüht" als Hinweis auf mangelnden Erfolg trotz Anstrengung, oder eine auffällig kurze, floskelhafte Beschreibung der Tätigkeiten. Auch die Reihenfolge der genannten Aufgaben ist nicht zufällig: Üblicherweise werden die wichtigsten Tätigkeiten zuerst genannt – wird die Kernaufgabe an letzter Stelle erwähnt, kann das als Abwertung gelesen werden. Wer sein Zeugnis selbst nicht sicher einschätzen kann, sollte es sich fachkundig prüfen lassen, bevor es bei Bewerbungen eingereicht wird.

Wie läuft eine Zeugniskorrektur ab?

Wir prüfen das erhaltene Zeugnis zunächst auf inhaltliche und formale Auffälligkeiten und gleichen es mit der tatsächlichen Leistung und dem Verhalten während des Arbeitsverhältnisses ab. Anschließend fordern wir außergerichtlich eine Korrektur an; bleibt diese erfolglos, ist eine Klage auf Zeugnisberichtigung vor dem Arbeitsgericht möglich. In den meisten Fällen lässt sich eine Einigung bereits außergerichtlich erzielen, da beide Seiten an einer zügigen, unkomplizierten Lösung interessiert sind.

Warum sich der Blick eines Fachanwalts lohnt

Zeugnissprache ist ein eigenes Fachgebiet mit über Jahrzehnte gewachsenen Konventionen, die für Laien kaum erkennbar sind. Selbst erfahrene Personalabteilungen formulieren nicht immer fehlerfrei, und ein einzelnes unglückliches Wort kann bei einer künftigen Bewerbung überproportional ins Gewicht fallen. Für Arbeitgeber gilt umgekehrt: Ein rechtssicheres Zeugnis schützt vor Streit mit ausscheidenden Mitarbeitenden und vor Haftungsrisiken gegenüber Dritten. Wir gleichen jedes Zeugnis mit der tatsächlichen Tätigkeit ab, bevor wir eine Empfehlung aussprechen, und erläutern verständlich, welche Formulierungen aus welchem Grund kritisch zu sehen sind und wie eine realistische, durchsetzbare Korrektur aussehen kann.

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Häufig gestellte Fragen

Habe ich Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?

Ja, bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses besteht Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis (§ 109 GewO).

Was tun bei einem schlechten Zeugnis?

Wir prüfen die Formulierungen und setzen, wenn nötig, eine Korrektur außergerichtlich oder gerichtlich durch.

Wann muss ich mein Zeugnis anfordern?

Der Anspruch verjährt grundsätzlich nach drei Jahren, kann aber durch arbeits- oder tarifvertragliche Ausschlussfristen deutlich früher verfallen – deshalb sollte das Zeugnis zeitnah nach Beendigung angefordert werden.

Kann ich ein Zwischenzeugnis verlangen?

In bestimmten Fällen ja, etwa bei einem Vorgesetztenwechsel, einer internen Versetzung oder wenn ein berechtigtes Interesse besteht.

Darf der Arbeitgeber die Zeugnisausstellung verzögern?

Nein, das Zeugnis muss ohne schuldhafte Verzögerung ausgestellt werden. Bei unangemessener Verzögerung kann der Anspruch auch gerichtlich durchgesetzt werden.

Kann ich die Note in meinem Zeugnis selbst formulieren?

Einen eigenen Entwurf einzureichen ist üblich und wird von vielen Arbeitgebern akzeptiert – die endgültige Formulierung obliegt aber dem Arbeitgeber.

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